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Mittwoch, 12. Januar 2022

Eine neue Definition von Teilhabe! (1)


Im Zusammenhang mit der voranschreitenden Digitalisierung werden
nach seriösen Schätzungen etwa 40 -60% der bestehenden Arbeitsplätze
wegfallen. Natürlich werden auch neue Arbeitsplätze entstehen aber diese
benötigen völlig neue Kenntnisse (Skills). Das damit verbundene Potential
an Weiterbildung und Qualifizierung ist enorm.

Gleichwohl sind solche Entwicklungen immer mit Ängsten verbunden. Unser
menschliches BIOS (Amygdala) ein Teil des limbischen Systems zusammen
mit dem Hippocampus regelt die Entstehung von Angstgefühlen.

In der Folge können Symptome wie Herzklopfen, Anstieg des Blutdrucks,
schnelle Atmung bis hin zur Atemnot, trockener Mund, veränderte Mimik,
Blässe oder Erröten, Schwitzen, Zittern, Schwäche, Schwindelgefühl, Durchfall,
Harndrang und Übelkeit sowie eventuell auch Wahrnehmungsstörungen oder
Ohnmacht auftreten. Vermittelt werden diese Reaktionen durch das sympathische Nervensystem.

Eine solche Kettenreaktion kann nicht im Interesse des Gesundheitswesens und
auch nicht im Interesse der Gesellschaft sein. Ziel der gesellschaftlichen
Bemühungen sollte also ein Abbau von Mangel und Angst sein. Ein zentrales
Ziel muss die Möglichkeit sein, durch Arbeit selbständig die gesellschaftliche
Teilhabe zu sichern. Wie schnell der Verlust von Arbeit und Einkommen zum Massenphänomen wird, sollte spätestens nach den Lockdown Maßnahmen
durch die Corona Pandemie jedem klar sein.

Arbeit beendet nicht nur die
Bedürftigkeit und die mit unfrei-
williger Arbeitslosigkeit verbundenen persönlichen Belastungen, sondern
bedeutet auch die Wiedereingliederung
in den beruflichen Alltag. Arbeit bedeutet
nicht nur „Broterwerb“, sondern ist auch
ein Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe,
zur Selbstbestätigung, zur Verantwort-ungsübernahme und zur Entwicklung von Selbstwirksamkeit.

Eine Neuordnung des Grundeinkommens scheint hier aus meiner festen Überzeugung unabdingbar und ist ja zum Glück von der neuen Bundesregierung auch beabsichtigt.

Jetzt werden sich manche verwundert fragen, „gibt es denn schon ein Grundeinkommen“?

Ja, das gibt es schon sehr lange. Nannte sich erst Sozialhilfe dann ALG II (Hartz IV) und wird nach den Plänen der neuen Ampel-Regierung demnächst Bürgergeld heißen. Gut, dass man dann Bedürftige nicht mehr in einem Atemzug mit einem verurteilten Verbrecher nennt, aber das nur am Rande.

Auch wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen m.E. nicht im Interesse der Gesamtgesellschaft sein kann, sollte eine Reform eines Grundeinkommens schon deswegen vorgenommen werden, weil das heutige ALGII zu 1/3 in der Verwaltung versickert. Einen solchen Mangel an Effektivität können und sollten wir uns nicht weiter leisten.

Die Transformation in eine digitalisierte Welt verlangt aber nicht nur Überarbeitung des Grundeinkommens, sondern auch eine Überarbeitung der Definition des Begriffes Arbeit.

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